Hausordnung
1. Allgemeines | |||||||
Haus, Wohnung und Außenanlagen bilden das Lebenszentrum des Wohnungsnutzers und seiner Familie. Diese Hausordnung soll | |||||||
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Sie ist wesentlicher Bestandteil des jeweiligen Dauernutzungsvertrages. | |||||||
2. Gemeinschaftseinrichtungen | |||||||
2.1 | Haus- und Hofeingänge, Tordurchfahrten, Garageneinfahrten sowie Absperr- und Ableseeinrichtungen für Versorgungsmedien dürfen nicht verstellt werden. | ||||||
2.2 | Im Fahrradraum und anderen Nebenräumen dürfen keine kraftstoffbetriebene Motorfahrzeuge, Geräte und Maschinen abgestellt werden. | ||||||
3. Sicherheit, Verhütung von Schäden | |||||||
3.1 | Zur Verhütung / Vorbeugung von Einbrüchen und Diebstählen sowie zum Erhalt des Schutzes für Haus und Wohnung haben die Wohnungsnutzer dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugten der Zugang zum Haus verwehrt wird. Bevor die Haustür geöffnet wird, ist Rückfrage über die Gegensprechanlage zu nehmen. | ||||||
3.2 | Für das Öffnen und Schließen der Treppenhausfenster ist jeder Wohnungsnutzer verantwortlich, der zu diesem Zeitpunkt die Treppenhausreinigung zu erledigen hat. Falls die Treppenhausreinigung durch Dritte vorgenommen wird, sind dafür die Wohnungsnutzer des jeweiligen Geschosses zuständig. Die Fenster der übrigen Gemeinschaftsräume und des Trockenbodens sind von dem jeweiligen Wohnungsnutzer eigenverantwortlich zu öffnen bzw. zu schließen. | ||||||
3.3 | Im Keller- und Bodenbereich sowie in Treppenhäusern, Eingangsbereichen und Gemeinschaftsräumen besteht absolutes Rauchverbot. | ||||||
4. Reinigung des Hauses | |||||||
4.1 | Sofern die Reinigung nicht Dritten übertragen wurde, sind alle Wohnungsnutzer verantwortlich für die Sauberhaltung der Räumlichkeiten, die der Gemeinschaft dienen. | ||||||
4.2 | Die Wohnungsnutzer desselben Wohngeschosses sind im wöchentlichen Wechsel von ihrer Etage abwärts für die Reinigung der Treppen, Podeste, Fenster / Haustür verantwortlich. | ||||||
4.3 | Ist der Wohnungsnutzer abwesend, so hat er dafür zu sorgen, dass auch während seiner Abwesenheit seine Aufgaben im Rahmen der vorliegenden Ordnung erfüllt werden. | ||||||
5. Reinigung der Außenanlagen, Winterdienst | |||||||
5.1 | Alle Wohnungsnutzer haben den Zugang zum Haus, den Anliegerfußweg, andere zum Haus gehörenden Verkehrsflächen, Müllplätze u.a. auch unter Beachtung der kommunalen Festlegungen wöchentlich zu reinigen, sofern kein Dritter damit beauftragt ist. Der Wechsel ist hausintern festzulegen. | ||||||
5.2 | Alle Wohnungsnutzer sind gehalten, für äußerste Sauberkeit des Hauses und seiner Umgebung zu sorgen und haben dafür einzustehen, dass Verunreinigungen sofort beseitigt werden. | ||||||
5.3 | Alle Wohnungsnutzer haben dafür zu sorgen, dass die unter 5.1 genannten Flächen von Schnee und Eis freigehalten und bei Glätte durch bereitstehende Mittel abgestumpft werden. Dabei ist auch die jeweilige Satzung der Gemeinde bindend. Der Einsatz der einzelnen Wohnungsnutzer ist hausintern festzulegen. | ||||||
6. Zusammenleben | |||||||
6.1 | Von jedem Wohnungsnutzer wird ein normales und ruhiges, von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägtes Wohnverhalten erwartet. | ||||||
6.2 | Ist bei handwerklichen und hauswirtschaftlichen Arbeiten durch den Wohnungsnutzer belästigender Lärm nicht zu vermeiden, sind diese Tätigkeiten werktags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr vorzunehmen. | ||||||
6.3 | Die Benutzung von Radio- und Fernsehgeräten sowie das Musizieren darf nur in Zimmerlautstärke erfolgen. | ||||||
6.4 | Die Spielplätze sind für die Kinder eingerichtet und somit vor Verunreinigungen durch Haustiere zu schützen. Die Eltern sind verpflichtet ihre Kinder anzuhalten, die Anlagen nicht zu verunreinigen und auf Anwohner Rücksicht zu nehmen. Herkömmlicher Lärm und Geräusche von Kinderspielplätzen sind hinzunehmen. | ||||||
6.5 | Die Wohnung (insbesondere Küche / Bad) darf nicht ins Treppenhaus entlüftet werden. | ||||||
6.6 | Die Haltung von Haustieren ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Genossenschaft gestattet. Dabei ist die Haltung artgerecht vorzunehmen. Hundehalter müssen ihre Hunde mit Verlassen der Wohnung anleinen. Exkremente sind durch die Tierhalter sofort zu beseitigen. | ||||||
6.7 | Auf Balkonen (Loggien) darf Wäsche nur unterhalb der Brüstung getrocknet werden. | ||||||
6.8 | Das Reinigen von Gegenständen, Textilien und Schuhwerk in den Fenstern, über den Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus ist grundsätzlich zu unterlassen. | ||||||
7. Sonstiges | |||||||
7.1 | Das Anbringen von Parabol- und anderen Antennen ist grundsätzlich verboten. | ||||||
7.2 | Sämtliche Veränderungen an der und Einbauten in die Mietsache sind nur mit Zustimmung der Genossenschaft gestattet. Daran sind auch Bedingungen im Falle des Auszuges zu beachten. | ||||||
7.3 | Das Abstellen von Fahrzeugen auf Zuwegungen und Grünflächen ist untersagt. Dafür sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Flächen zu nutzen. | ||||||
7.4 | Beschädigungen am Haus oder seinen Anlagen sind unmittelbar nach Feststellung der Verwaltung zu melden. | ||||||
7.5 | Die Hinweise zum richtigen Lüften und zur Vermeidung von Schimmelbildung in der Anlage sind Bestandteil der Hausordnung. | ||||||
Die Hausordnung hat für die Wohnungsnutzer vertragliche Wirkung und ist für alle in der Wohnung lebenden Personen bindend.
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Borna, Juni 2007 | |||||||
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